Justizvollzugsanstalt Burg
Zweckbestimmung
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzugs für männliche erwachsene Strafgefangene, Untersuchungsgefangene und Sicherungsverwahrte.
Haftplätze
Die Justizvollzugsanstalt Burg verfügt über insgesamt 687 Haftplätze. Diese teilen sich wie folgt auf:
JVA Burg
527 Haftplätze, Strafhaft im geschlossenen Vollzug (davon 60 Haftplätze Sotha)
92 Haftplätze, Untersuchungshaft
Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in der JVA Burg
18 Plätze Sicherungsverwahrung
JVA Burg, offener Vollzug (Magdeburg)
50 Haftplätze
687 Haftplätze insgesamt
Zuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Burg ist zuständig für den Vollzug zeitiger Freiheitsstrafen ab einer Vollzugsdauer von zwei Jahren und sechs Monaten und lebenslanger Freiheitsstrafen.
Die Einweisung erfolgt aus allen Gerichtsbezirken des Landes Sachsen-Anhalt.
Daneben ist die Justizvollzugsanstalt Burg zuständig für zu zeitiger Freiheitsstrafe verurteilte männliche Verurteilte, gegen die während des laufenden Freiheitsentzuges eine Freiheitsstrafe zu vollziehen ist, die gemäß § 74a GVG von der Strafkammer oder gemäß § 120 GVG von einem Oberlandesgericht im ersten Rechtszug verhängt worden ist.
Für den Vollzug der Sicherungsverwahrung nach §§ 66 und 66b StGB ist die Justizvollzugsanstalt Burg für männliche Verurteilte aus Sachsen-Anhalt die zuständige Anstalt.
In der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Burg wird die Behandlung von Verurteilten gemäß § 24 JVollzGB I LSA gestaltet.
Des Weiteren ist die JVA Burg zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft.
Nähere Angaben
finden Sie auch im Flyer "Justizvollzugsanstalt Burg"