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Freizeitgestaltung

Das Justizvollzugsgesetz (JVollzGB LSA) gibt den Gefangenen allgemein das Recht, sich individuell in der ihnen zur Verfügung stehenden Freizeit nach ihren Wünschen und Neigungen zu beschäftigen. Hierzu gehört grundsätzlich zum Beispiel das Recht die Anstaltsbücherei zu benutzen oder am Fernunterricht teilzunehmen. In der Justizvollzugsanstalt Burg steht den Gefangenen dementsprechend ein umfassendes und differenziertes Angebot an Freizeitmaßnahmen zur Verfügung.

Für die sportliche Betätigung der Gefangenen wurde eine moderne Drei-Felder-Sporthalle mit einem separaten Fitnessbereich errichtet. Es stehen außerdem ein Fußballplatz und mehrere Allwetterplätze zur Verfügung. In jeder Vollzugsabteilung befindet sich außerdem ein Tischtennisraum. Für Bastelarbeiten und sonstige Freizeitmaßnahmen gibt es speziell ausgestattete Freizeiträume.