Besuchszeiten der JVA Burg
Corona-Virus

Die Corona-Pandemie stellt auch Sachsen-Anhalts Justiz vor große Herausforderungen. Oberstes Ziel in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das bedeutet für die Zeit der Pandemie auch für den Publikumsverkehr bei den Justizvollzugsbehörden deutliche Einschränkungen.
Maßnahmen der Justizvollzugsbehörden
Die Gesundheit der Gefangenen, Untergebrachten und Bediensteten hat für uns oberste Priorität. Um Ansteckungen mit dem Coronavirus wirksam zu verhindern, werden seit dem 1. Mai 2022 in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Besuche unter folgenden Rahmenbedingungen durchgeführt:
Zum Besuch werden ausschließlich Personen zugelassen, die einen Testnachweis mit negativem Testergebnis nach § 22a Abs. 3 IfSG vor Betreten der Anstalt an der Pforte vorlegen oder von der Testpflicht nach § 2 Abs. 2 der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ausgenommen sind.
Von der Testpflicht ausgenommen sind
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen,
- Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von § 22a Abs. 1 IfSG sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (geimpfte Personen); das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes ist schriftlich oder elektronisch nachzuweisen,
- Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von § 22a Abs. 2 IfSG sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (genesene Personen), sowie
- Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.
Die dem Testnachweis zugrunde liegende Testung mit einem PoC-Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden, die mit einem PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Selbst- bzw. Schnelltestangebote werden weder durch den Justizvollzug vorgehalten, noch sind solche Tests vor Besuchsdurchführung durchzuführen.
Diese Zutrittsregelungen gelten auch für Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten sowie Notaren. Zur Erbringung des Testnachweises genügt eine Bescheinigung der Kanzlei über einen beaufsichtigten negativen Test.
Während der Besuchsdurchführung haben zugelassene Besucher durchgehend eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Es wird das Tragen einer FFP2-Maske angeraten. Die Besuche können unter Nutzung einer räumlichen Barriere (Plexiglasscheibe) durchgeführt werden. Körperliche Kontakte sind grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch für Kinder und nahe Angehörige.
Während des gesamten Aufenthalts in einer Justizvollzugseinrichtung haben Besucher einen medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Es wird das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. Im Übrigen sind die Regelungen des in jeder Einrichtung vorgehaltenen Hygienekonzeptes (unter anderem Abstandsgebot, Handhygiene, Nies- und Hustenetikette) stringent zu beachten.
Unbenommen davon bitten wir Sie, die in Ihrer Herkunftsregion erlassenen Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Eindämmungsverordnung der jeweiligen Landesregierung, Rechtsverordnungen von Landkreisen und Kreisfreien Städten etc.) zu beachten.“
Allgemeines
Bitte lesen und beachten Sie unbedingt
Dort erhalten Sie u. a. Informationen zum Ablauf eines Besuchs und zur grundsätzlichen Besuchsdauer. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte stets vorher beim Vollzugspersonal.
Besuchsdienst
Den Besuchsdienst der JVA erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer:
- 03921 97671058
Besuche durch Anwälte, Verteidiger, Betreuer und Behörden
In der Zeit von Montag bis Freitag von 08.45 Uhr bis 13.00 Uhr und von 13.15 Uhr bis 18.00 Uhr können Mandantengespräche mit Untersuchungsgefangenen geführt werden. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Hier kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.
Besuchszeiten
In der JVA Burg gelten folgende Besuchszeiten:
Besuchszeiten
Tag | Uhrzeit | Haftart |
---|---|---|
Montag | 09.15 bis 10.00 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.00 bis 16.00 Uhr | Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV |
Dienstag | 08.15 bis 09.15/10.15 Uhr | Strafhaft und SV |
Mittwoch | 08.15 bis 09.15 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.00 bis 16.00 Uhr 18.15 bis 19.15 Uhr | U-Haft Strafhaft und SV U-Haft Strafhaft und SV U-Haft |
Donnerstag | 08.15 bis 09.15/10.15 Uhr 13.00 bis 14.00/15.00 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr 18.15 bis 19.15 Uhr | Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV |
Freitag ohne Einkauf | 08.15 bis 09.15 Uhr 10.30 bis 11.30 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.45 bis 16.30 Uhr 18.15 bis 19.15 Uhr | U-Haft U-Haft Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV |
Freitag mit Einkauf | 08.30 bis 09.30 Uhr 10.45 bis 11.45 Uhr | U-Haft U-Haft |
Samstag | 08.45 bis 09.45/10.45 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15/15.15 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr | Strafhaft und SV U-Haft Strafhaft U-Haft |
Sonntag | 08.45 bis 09.45 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr | Strafhaft Strafhaft Strafhaft Strafhaft |
Kinderbesuch
Tag | Uhrzeit | Haftart |
---|---|---|
Donnerstag | 15.30 bis 17.30 Uhr | Strafhaft und SV |
Langzeitbesuch (LZB)
Tag | Uhrzeit | Besuchsart |
---|---|---|
Montag | 08.00 bis 12.30 Uhr | LZB |
Dienstag bis Donnerstag | 08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 19.00 Uhr | LZB |
Besuchswochenenden | 09.00 bis 14.00 Uhr | LZB |
Anwälte, Betreuer, Behörden
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag bis Freitag | 08.45 bis 13.00 Uhr 13.15 bis 17.30 Uhr |
Die angegebenen Besuchszeiten beinhalten die Kontrolle der Besucher, die Zuführung der Gefangenen und Untergebrachten, die Besuchsdurchführung sowie die abschließende Kontrolle der Gefangenen und Untergebrachten sowie die Durchsicht der Besuchsräume.
An Feiertagen findet kein Besuch statt.