Besuchszeiten der JVA Burg
Corona-Virus

Die Corona-Pandemie stellt auch Sachsen-Anhalts Justiz vor große Herausforderungen. Oberstes Ziel in allen gesellschaftlichen Bereichen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das bedeutet für die Zeit der Pandemie auch für den Publikumsverkehr bei den Justizvollzugsbehörden deutliche Einschränkungen.
Maßnahmen der Justizvollzugsbehörden
Die Gesundheit der Gefangenen, Untergebrachten und Bediensteten hat für uns oberste Priorität. Um Ansteckungen mit dem Coronavirus wirksam zu verhindern, werden ab dem 8. März 2021 in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt Besuche unter folgenden Rahmenbedingungen durchgeführt:
Besuche der Gefangenen/Untergebrachten werden ausschließlich unter Nutzung einer räumlichen Barriere (Plexiglasscheibe) durchgeführt. Körperliche Kontakte sind strikt untersagt.
Pro Gefangenen/Untergebrachten sind in der Regel zwei Besucher zugelassen. Zusätzlich können grundsätzlich zwei minderjährige Besucher in Begleitung des vorgenannten erwachsenen Besuchers, der auch zur Begleitung des/der minderjährigen Kindes/Kinder berechtigt ist, mitgebracht werden.
Langzeitbesuche werden nicht durchgeführt.
Die Justizvollzugseinrichtungen sind bemüht, den Gefangenen/Untergebrachten Besuche in dem gesetzlich vorgesehenen Mindestumfang zu gewähren.
Unbenommen davon werden Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten sowie Notaren gewährt.
Während des gesamten Aufenthalts in der Justizvollzugseinrichtung haben Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Übrigen sind die Regelungen des in jeder Einrichtung vorgehaltenen Hygienekonzeptes (u. a. Abstandsgebot, Handhygiene, Nies- und Hustenetikette) stringent zu beachten.
Unbenommen davon bitten wir Sie, die in Ihrer Herkunftsregion erlassenen Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Eindämmungsverordnung der Landesregierung, Rechtsverordnungen von Landkreisen und Kreisfreien Städten etc.), insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius, zu beachten.
Allgemeines
Bitte lesen und beachten Sie unbedingt
Dort erhalten Sie u. a. Informationen zum Ablauf eines Besuchs und zur grundsätzlichen Besuchsdauer. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte stets vorher beim Vollzugspersonal.
Besuchsdienst
Den Besuchsdienst der JVA erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer:
- 03921 97671058
Besuche durch Anwälte, Verteidiger, Betreuer und Behörden
In der Zeit von Montag bis Freitag von 08.45 Uhr bis 13.00 Uhr und von 13.15 Uhr bis 18.00 Uhr können Mandantengespräche mit Untersuchungsgefangenen geführt werden. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Hier kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.
Besuchszeiten
In der JVA Burg gelten folgende Besuchszeiten:
Besuchszeiten
Tag | Uhrzeit | Haftart |
---|---|---|
Montag | 09.15 bis 10.00 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.00 bis 16.00 Uhr | Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV |
Dienstag | 08.15 bis 09.15/10.15 Uhr | Strafhaft und SV |
Mittwoch | 08.15 bis 09.15 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.00 bis 16.00 Uhr 18.15 bis 19.15 Uhr | U-Haft Strafhaft und SV U-Haft Strafhaft und SV U-Haft |
Donnerstag | 08.15 bis 09.15/10.15 Uhr 13.00 bis 14.00/15.00 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr 18.15 bis 19.15 Uhr | Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV |
Freitag ohne Einkauf | 08.15 bis 09.15 Uhr 10.30 bis 11.30 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.45 bis 16.30 Uhr 18.15 bis 19.15 Uhr | U-Haft U-Haft Strafhaft und SV Strafhaft und SV Strafhaft und SV |
Freitag mit Einkauf | 08.30 bis 09.30 Uhr 10.45 bis 11.45 Uhr | U-Haft U-Haft |
Samstag | 08.45 bis 09.45/10.45 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15/15.15 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr | Strafhaft und SV U-Haft Strafhaft U-Haft |
Sonntag | 08.45 bis 09.45 Uhr 11.00 bis 12.00 Uhr 13.15 bis 14.15 Uhr 15.30 bis 16.30 Uhr | Strafhaft Strafhaft Strafhaft Strafhaft |
Kinderbesuch
Tag | Uhrzeit | Haftart |
---|---|---|
Donnerstag | 15.30 bis 17.30 Uhr | Strafhaft und SV |
Langzeitbesuch (LZB)
Tag | Uhrzeit | Besuchsart |
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Montag | 08.00 bis 12.30 Uhr | LZB |
Dienstag bis Donnerstag | 08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 19.00 Uhr | LZB |
Besuchswochenenden | 09.00 bis 14.00 Uhr | LZB |
Anwälte, Betreuer, Behörden
Tag | Uhrzeit |
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Montag bis Freitag | 08.45 bis 13.00 Uhr 13.15 bis 17.30 Uhr |
Die angegebenen Besuchszeiten beinhalten die Kontrolle der Besucher, die Zuführung der Gefangenen und Untergebrachten, die Besuchsdurchführung sowie die abschließende Kontrolle der Gefangenen und Untergebrachten sowie die Durchsicht der Besuchsräume.
An Feiertagen findet kein Besuch statt.